30-03-2017
GdB 80 bei Cluster Kopfschmerz
Das Landessozialgericht in Potsdam hat heute in der mündlichen Verhandlung in einem Rechtsstreit gegen das Versorgungsamt (LAGeSo) Berlin den Ansatz eines Einzel-GdB von 80 für einen Clusterkopfschmerz meines Mandanten bestätigt und insofern die Berufung des Versorgungsamtes gegen ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Berlin zurückgewiesen. Allerdings hat das Landessozialgericht entgegen dem Sozialgericht die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens G im verhandelten Fall nicht gesehen.