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18-11-2016
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Krankengeld und Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

Darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen, wenn ich keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle?

Bei Zahlung von Krankengeld besteht nach meiner Auffassung weder eine Rechtsgrundlage für gesetzliche Krankenkassen, Versicherten mit Wohnsitz in Deutschland die Auflage zu machen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, noch eine Rechtsgrundlage für Krankenkassen, die Zahlung des bewilligten Krankengeldes einzustellen, wenn ein solcher Antrag nicht gestellt wird. Ein Rentenantrag kann meines Erachtens auch nicht durch die Mitwirkungsregeln der § 60 ff. SGB I erzwungen werden.

Das Krankenversicherungsrecht enthält lediglich eine Rechtsgrundlage dafür, dass Krankenkassen nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens ihre Versicherten bei Zahlung von Krankengeld auffordern können (können = ordnungsgemäße Ermessensausübung erforderlich!), einen Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, wenn die Erwerbsfähigkeit der Versicherten dem eingeholten ärztlichen Gutachten zufolge erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse gern zur Verfügung.

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