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08-05-2018
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Erwerbsminderungsrente bei einem Chronic Fatigue-Syndrom (CFS), Myalgischer Enzephalomyelitis

Bei dem Chronic Fatigue-Syndrom (CFS) handelte sich um eine erworbene organische Multisystemerkrankung. Das CFS führt zu einer derart starken Form einer Erschöpfung, dass die Begriffe "Müdigkeit" und "Erschöpfung“ völlig unzureichend für die Beschreibung der Folgen der Erkrankung sind.

Die Erkrankung führt bei den Patienten zu einer pathologischen Erschöpfung, bei der die Energie durch Ruhepausen nicht wiederhergestellt wird. Körperliche oder geistige Anstrengung führen zu einer Verstärkung der Erkrankung. Die Ursache für die Entstehung der chronischen Erkrankung ist bis heute (im Gegensatz zur nicht chronischen Fatigue, z.B. nach einer Chemotherapie)  nicht geklärt.

Eine der häufigsten Differentialdiagnosen (alternative Diagnose) für das CFS ist der Antriebsverlust bei einer Depression. Die Krankheit ist weiterhin von einer somatoformen Störung nach ICD 10 (2018) F 45.0 der WHO zu unterscheiden. Die Diagnose einer somatoformen Störung (somatisch = körperlich) erfordert, dass die Symptome durch organische Ursachen nicht vollständig erklärt werden können. Folglich darf das CFS, welches die WHO als neurologische Erkrankung nach ICD 10 G 93.3 klassifiziert, nicht als somatoforme Störung eingeordnet werden.

Für den Prozess vor dem Sozialgericht kommt es daher auch und wesentlich darauf an, einen geeigneten Gutachter zu finden, der Erfahrung in der Diagnose des Chronic Fatigue-Syndrom (CFS) und auch der somatoformen Störungen bzw. Depression hat. Hat der vom Gericht bestellte Gutachter diese Erfahrung nicht, wird das Gutachten voraussichtlich nicht brauchbar sein und der Prozess voraussichtlich nicht gewonnen, es sei denn ein im Auftrag des Mandanten bestellter neuer Gutachter mit Kenntnissen in den Erkrankungen erstellt ein zweites Gutachten, dessen Inhalt die Rentenversicherung zu einem Anerkenntnis bewegt oder das Gericht überzeugt.

Schon das Chronic Fatigue-Syndrom kann zu einer dauerhaften, vollständigen Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit zu einem Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung führen. Stellt ein qualifizierter Gutachter fest, dass kein Chronic Fatigue-Syndrom vorliegt, sondern eine Somatisierungsstörung mit Depression, so kann aufgrund der Folgen dieser Erkrankungen, insbesondere schwerer Erschöpfungszustände, der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen. Im hier geschilderten Mandat hat die Rentenversicherung den Anspruch meiner Mandantin auf eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung schließlich anerkannt.




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